Umwelt
Gemäß der neuen Gesetzgebung und Bestimmung, welche den Beschluss vom 31. Dezember 2003 03-594/P-RM beinhaltet, sind alle Entwicklungspartner und Wirtschaftsbeteiligten verpflichtet, die Umweltdimension in all ihre Entscheidungen, vom Entwurf, der Planung bis hin zur Durchführung der Programme und Projekte mit einzubeziehen.
Um dieser Bestimmung nachzukommen, hat FABOULA GOLD S.A. (bis 2019: Wassoul’Or S.A.) eine Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt. Um die ökologischen Belange hinsichtlich des Betriebs der Kodieran Goldmine besser ermitteln zu können, hat FABOULA GOLD S.A. 2007 eine Aktualisierung der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudie durchgeführt, welche folgendes beinhaltet:
• Die Untersuchung der möglichen Folgen des Projektes für die Umwelt und Gesellschaft
• Die Entwicklung eines strengen Umweltüberwachungsprogramms
• Die Umsetzung von Verminderungs- oder Kompensierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der örtlichen Bevölkerung und Autoritäten
• Die Organisation von öffentlichen Beratungen mit allen Beteiligten der Zivilgesellschaft und der Verwaltungsbehörden
Diese Aktualisierung der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudie hat es FABOULA GOLD S.A. ermöglicht, die Umweltgenehmigung zum Betrieb der Mine zu erhalten.
Sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus ökologischen Gründen wird in der Kodieran Goldmine das gravimetrische Verfahren zum Abbau von Gold angewendet.